Fachkraft für Wasserversorgungstechnik (m/w/d) alternativ eine/n Mitarbeiter/in (m/w/d) mit artverwandter Tätigkeit im Handwerksbereich für den Zweckverband Wasserversorgung, Hesselberg-Gruppe
Der Zweckverband Wasserversorgung, Hesselberg-Gruppe sucht
zum nächstmöglichen Zeitpunkt in Vollzeit und unbefristet
eine Fachkraft für Wasserversorgungstechnik (m/w/d),
alternativ
eine/n Mitarbeiter/in (m/w/d) mit artverwandter Tätigkeit im Handwerksbereich.
Das Aufgabengebiet umfasst folgende Schwerpunkte:
- Unterhaltungsarbeiten im Wasserversorgungsnetz
- Einbau und Austausch von Wasserzählern
- Dokumentation der Arbeits- und Betriebsabläufe
- Teilnahme an der wöchentlich wechselnden Rufbereitschaft
Für die genannte Stelle erwarten wir:
- eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zur Fachkraft für Wasserversorgungstechnik oder im Handwerksbereich (Heizung, Sanitär, Elektro)
- selbständige, strukturierte und sorgfältige Arbeitsweise
- handwerkliches Geschick, Verantwortungsbewusstsein, Zuverlässigkeit
- Belastbarkeit, Flexibilität und die Bereitschaft, auch außerhalb der üblichen Dienstzeiten, Bereitschaftsdienst zu übernehmen
- Führerschein der Klasse B
Wir bieten:
- Arbeiten im Team
- ein interessantes, vielseitiges und verantwortungsvolles Aufgabengebiet
- eine Vergütung nach den tariflichen Bestimmungen (TVöD) entsprechend Qualifikation und bisheriger Tätigkeiten
- übliche Sozialleistungen des öffentlichen Dienstes (u.a. betriebliche Altersversorgung)
- Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann senden Sie bitte Ihre Bewerbung mit aussagekräftigen Unterlagen bis 20.03.2026 an den Zweckverband zur Wasserversorgung der Hesselberg-Gruppe, Erlenweg 2, 91717 Wassertrüdingen oder per Mail an poststelle@hesselberg-gruppe.de.
Für weitere Auskünfte steht Ihnen Geschäftsleiter Herr Kaußler (Tel. 0 98 32/708 099-11) gerne zur Verfügung.
Bitte beachten Sie, dass die Bewerbungsunterlagen nicht zurückgesandt werden – senden Sie uns daher bitte KEINE Originale. (Die Bewerbungsunterlagen werden nach sechs Monaten vernichtet).
