Zahlungsmöglichkeiten im Einwohnermelde- und Standesamt
Im Bereich „Einwohnermeldeamt und Standesamt“ ändern sich die Möglichkeiten der Bezahlung. Ab sofort müssen die anfallenden Gebühren direkt (bei Antragstellung) bezahlt werden. Dies ist nur noch per EC-Karte oder mit Bargeld möglich. Eine Rechnungsstellung ohne Vorkasse ist für alle melde-, pass- und gewerberechtliche Angelegenheiten sowie Führungszeugnisse / Gewerbezentralregisterauskünfte und alle standesamtlichen Angelegenheiten nicht mehr möglich. Wir bitten um Ihr Verständnis.